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Natur
Pressemitteilung, 07. April 2025:
82-jährige Gartenpächterin an der Havel unnötigerweise von Zwangsräumung bedroht
Am 14.04.2025 wird Rita Dütsch als Beklagte vor dem Amtsgericht Spandau stehen müssen, weil
die Klägerseite sie zwangsweise von ihrer Kladower Gartenparzelle räumen will.
Die 82-jährige ist die „gute Seele“ der Gartenanlage „Havelschatz“ und verbringt dort, nach
langem Be-rufsleben seit Jahrzehnten ihre wohlverdiente Freizeit an der Havel. Soweit im Winter
eis- sowie im Sommer vertretbar Blaualgenfrei, schwimmt Frau Dütsch jeden Tag im Gewässer,
was wesentlich zu ihrer guten Gesundheit und der erfreulich aktiven Lebensführung beitragen
dürfte. Wie ihre gesamte Existenz aber aussehen würde, wenn sie gezwungen wäre, ihre Parzelle
zu räumen, kann und will sich Rita Dütsch noch gar nicht vorstellen. „Die Havel und meine
Parzelle hier machen mein Leben aus, das ist einfach das schönste, was es gibt. Hier bin ich
glücklich“, sagt die Ur-Berlinerin bestimmt.
Dabei erscheint der gesamte juristische Vorgang eigentlich vollkommen überflüssig. Das gesamte
Uferareal wurde Ende 2021 aus Bundesbesitz an das Land Berlin verkauft und wird seitdem vom
Bezirk-samt Spandau verwaltet. Ausdrücklich sieht der Kaufvertrag für das Gelände von
„Havelschatz“ inklusive der Parzelle von Frau Dütsch eine Bleibeperspektive bis Ende 2031 vor,
danach ist eine Renaturierung geplant. Wörtlich ist dazu im Kaufvertrag festgehalten, das Gelände
der besagten Gartengrundstücke „soll innerhalb von 10 Jahren zu einer naturschutzfachlichen
Nutzung entwickelt werden.“ Dagegen vermittelt das Bezirksamt Spandau in Person von
Baustadtrat Thorsten Schatz seltsamerweise eine ganz andere Darstellung. Noch Ende Januar
ließ er die Bezirksverordnetenversammlung auf entsprechende Anfrage wissen, man sei
handlungsgebunden, da der Kaufvertrag „unumstößlich eine Auflösung der Nutzung vereinbart, die
vom Bezirk binnen fünf Jahren rechtswirksam sein muss“.
Das aber stellt eine nachweislich falsche Auslegung des Kaufvertrags dar, die sich aus dem Text
nirgendwo begründet herleiten lässt. Bedauerlicherweise hat das Bezirksamt Spandau überdies
alle bisherigen, auch über den „Havelschatz“-Anwalt versuchten Kommunikationsangebote und
Kompromissvorschläge verweigert. Vielmehr wird ungehemmt die weitere Vertreibung der
Pächterinnen und Pächter vorangetrieben. Das geht jeweils mit dem Verlust von unschätzbarer
Lebensqualität und der Zerstörung erheblicher Sachwerte in der Größenordnung von mehreren
Zehntausend Euro einher und geschieht bezeichnenderweise in Zeiten klammer Kassen und eines
alarmierenden Berliner Wohnraummangels. Nicht von ungefähr wird parallel in der Stadt gerade
diskutiert, „Laubenpiepern“ auf ihren Parzellen Wohnrecht zu garantieren, um den Mangel
zumindest punktuell abzuschwächen.
Abgesehen davon verzichtet das Bezirksamt Spandau unverständlicherweise auch noch auf die
Pachteinnahmen. Die direkte Verpächterin des „Havelschatz“-Geländes von Frau Dütsch und
denanderen hatte bislang monatlich jeweils 4352 Euro dorthin überwiesen. Hochgerechnet auf die
Perspektive der ursprünglich vertragsseitig vorgesehenen Bleibeperspektive, werden den
Spandauer Bürgerinnen und Bürgern durch das vollkommen unnötige Agieren des Bezirksamts
vom laufenden Jahr bis einschließlich 2031 insgesamt mehr als 365.000 Euro vorenthalten!Noch besteht jederzeit die Möglichkeit, das widersinnige Vorgehen zu korrigieren. Dr. Martin
Cüppers, einer der Vereinssprecher, appelliert entsprechend an das Bezirksamt: „Im Interesse von
Frau Dütsch, uns anderen noch verbliebenen Pächterinnen und Pächtern, im Interesse der
öffentlichen Hand und überlasteter Gerichte sollte das Bezirksamt tunlichst die irrig begründete
Konfrontationsstrategie aufgeben. Schnell kann so der Unterpächterin die Möglichkeit zur
Rücknahme der Räumungsklagen gegeben, und dem Verein ‚Havelschatz‘ eine Bleibeperspektive
bis Ende 2031 eingeräumt werden. Mithin genau das, was im Grundstückskaufvertrag eigentlich
vorgesehen ist.“
Rita Dütsch hat jedenfalls die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass ihr Lebensabend an der
Havel doch nicht so abrupt endet, wie momentan befürchtet.
Pressemitteilung, 25. Februar 2025
Kleingartensiedlung an der Havel in Kladow: Das Bezirksamt verbreitet Falschaussagen
Die verbliebenen Pächterinnen und Pächter der Kleingartensiedlung „Havelschatz“ am Kladower
Damm werden nun mit Räumungsklagen konfrontiert. Das Bezirksamt Spandau, vertreten durch
den Baustadtrat Thorsten Schatz, musste sich deswegen Nachfragen des Regierenden Bürger-
meisters von Berlin, Kai Wegner, und einer Großen Anfrage der Linken-Fraktion in der Spandauer
BVV stellen – und beiden antwortete er inhaltlich eindeutig falsch.
Das zentrale Argument des Bezirks Spandau für die Räumung unserer Gartengrundstücke lautet,
die Bezirksseite sei aufgrund des Kaufvertrags für das gesamte Gelände an der unteren Havel
zwischen dem Bund und dem Land Berlin von 2021 handlungsgebunden, da dieser „unumstöß-
lich eine Auflösung der Nutzung vereinbart, die vom Bezirk binnen fünf Jahren rechtswirksam
sein muss.“
Tatsächlich enthält sowohl der Kaufvertrag als auch die im Vorfeld von der Berliner Senatsver-
waltung formulierte Zweckbestimmungserklärung eine vollkommen andere Faktenlage als die
kürzlich von Herrn Schatz an die Senatskanzlei und an die BVV übermittelte:
Schon die dem eigentlichen Vertragsabschluss zwischen dem Bund und dem Land Berlin voran-
gegangene Zweckbestimmungserklärung der Senatsverwaltung aus dem November 2021 sah
bezüglich unserer Gartengrundstücke vor, „dass eine mittelfristige, schrittweise Auflösung der
Nutzung und Renaturierung innerhalb eines Zeitraums von ca. 10 Jahren angestrebt wird“.
Dieser grundsätzlichen Perspektive folgte dann prompt der am 15.12.2021 zwischen der Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben und der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin
geschlossene Grundstückskaufvertrag. Darin heißt es in Bezug auf die betro enen Parzellen:
„Bei den Flächen (…) handelt es sich (…) um Flächen für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Die
Nutzung (…) soll innerhalb von 10 Jahren zu einer naturschutzfachlichen Nutzung entwickelt
werden.“
Die vom Bezirk Spandau für seine eigene, von der oben genannten Zweckbestimmungserklärung
des Berliner Senats und vom letztlichen Grundstückskaufvertrag abweichende Argumentation
benannten fünf Jahre finden sich im Grundstückskaufvertrag lediglich in einer ganz allgemeinen
Passage, die Planungen für eine Erschließung des Gesamtareals und beispielsweise von Wegen
betri t, aber eindeutig nicht auf unsere Parzellen bezogen ist.
Der Bezirk Spandau ist also ganz anders als von Herrn Schatz faktenwidrig dargestellt, keines-
wegs gezwungen, „klare und unumstößliche Handlungserwartungen“ zu erfüllen und damit jetzt
die Räumung des Geländes zu betreiben. Auch die dramatisch formulierte Behauptung, „Kommt
der Bezirk diesen Auflagen nicht oder nicht ausreichend bis spätestens zum 31.05.2027 nach,
so droht dem Bezirk ein erheblicher finanzieller Schaden“, ist in keiner Weise vom Inhalt des
Kaufvertrags gedeckt.
Entsprechend appelliert Stefan Bräunling, Pressesprecher des Vereins, in Richtung des Bezirks:
„Die Pächterinnen und Pächter des Vereins ‚Havelschatz e.V.‘ fordern den Bezirk Spandau auf,
ihnen, wie im Grundstückskaufvertrag eindeutig vorgesehen, eine konkrete Bleibeperspektive an
diesem Ort bis Ende 2031 zu erö nen. “
Diese sich aus den maßgeblichen Dokumenten aufzwingende Entscheidung sollte zeitnah erfol-
gen, um weiteren Schaden nicht zuletzt hinsichtlich des Ansehens und der Seriosität der Span-
dauer Bezirkspolitik in ihrer Kommunikation mit Berliner Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden.
Vorher
Naher
Pressemitteilung 6. Januar 2025
Was sich etwa zwei Jahre lang angekündigt hat, wird nun immer klarer: Trotz aller Versuche der
etwa 80 Pächterinnen und Pächter der Kleingartensiedlung „Havelschatz“ am Kladower Damm,
mit dem Bezirksamt Spandau unter Bezirksbürgermeister Frank Bewig ins Gespräch zu kommen,
soll eine Räumung des Geländes durchgezogen werden.
Das Land Berlin hatte den Uferstreifen Breitehorn, zu dem diese Anlage gehört, 2022 dem Bund
abgekauft. Im Kaufvertrag hatte das Land sich zu einer Renaturierung des ganzen Bereichs bis
Mitte 2027 verpflichtet. Warum der Bezirk Spandau nun ausgerechnet dieser Siedlung, die sich
seit jeher mit Solarstrom und Grundwasser ohnehin naturnah versorgt, eine vorzeitige Kündi-
gung zum Jahreswechsel 2024/25 ausgesprochen hat, ist in keinster Weise nachvollziehbar.
Ebenso wenig, warum die Politik angesichts höchst klammer Haushaltslage ohne Not auf die
Pachteinnahmen aus diesem Gelände verzichten will.
Für den gesamten Uferstreifen gab der Bezirk eine „Machbarkeitsstudie“ für Renaturierungs-
Möglichkeiten in Auftrag. Diesbezüglich hatte der Spandauer Baustadtrat Thorsten Schatz im
Vorfeld immer wieder beteuert, vor dem Vorliegen dieser Studie keine Entscheidungen für das
Breitehorn „in seiner Gesamtheit“ zu tre en. Das stellt sich nun als irreführend heraus, da für
die Siedlung Havelschatz das Ergebnis dieser Studie gar nicht erst abgewartet wurde. Drei direkt
neben „Havelschatz“ auf dem Breitehorn liegende Kleingartensiedlungen sind von der Kündi-
gung dagegen bisher nicht betro en.
Rechtsanwalt Axel Bartsch, der die betro enen Pächterinnen und Pächter vertritt, zeigt sich fas-
sungslos darüber, dass das Bezirksamt jegliches, ausdrücklich ergebniso en formulierte Ge-
sprächsangebot komplett verweigert hat. Unnötigerweise wird sich nun die Justiz mit der Sache
befassen müssen. „Ein solches Verhalten kenne ich von Berliner Behörden nicht“, so
Bartsch, der auf jahrzehntelange Erfahrung in ähnlichen Fällen zurückblickt.
Die Pächterinnen und Pächter ho en dennoch weiterhin auf eine Lösung im Einvernehmen mit
dem Bezirksamt. Dr. Martin Cüppers, einer ihrer Sprecher, erklärt: „Wir empfinden es als absolut
nicht mehr zeitgemäß, dass eine städtische Verwaltung ihren Bürgerinnen und Bürgern ohne jeg-
liche Kommunikation ihren Freizeit- und teilweise echten Lebensmittelpunkt wegnehmen will.
Unser Gelände ist ein bereits viele Jahrzehnte währendes Stück Westberliner Geschichte, wo
Menschen ihren teilweise beschwerlichen Alltag findig organisierten, zusammenfanden und in
tiefem Respekt vor der Natur ihre Freizeit gestalteten. Trotz der Kündigung weisen wir gerne auf
den von uns auch im Interesse der Allgemeinheit betriebenen Schutz von Flora und Fauna auf
dem Gelände hin. Wir betonen unsere Bereitschaft zur Mitarbeit an einer einvernehmlichen Lö-
sung zum dauerhaften Erhalt dieses einzigartigen Naturgeländes und sozialen Treffpunkts punkts an der
Havel.“
Pressemitteilung im Juli 2024
Mit großer Besorgnis mussten wir als Vereinsmitglieder von Havelschatz e.V. zur Kenntnis nehmen, dass der Bezirk Spandau sich leider ohne jegliche um eine einvernehmliche Lösung bemühte Kommunikation mit uns dazu entschlossen hat, die zum Jahresende wirksam werdenden Kündigungen unserer Pachtverträge auszusprechen.
Tatsächlich hatten wir zwischenzeitlich gehofft, dass die vorherigen, vielfältigen Gesprächsangebote unsererseits bei den unmittelbar Verantwortlichen des Bezirks eine Haltung befördern könnten, doch noch eine transparente und lösungsorientierte Kommunikation mit uns zur Sache zu beginnen. Genährt wurde diese Hoffnung nicht zuletzt von einiger Aufmerksamkeit in der Presse über unsere besorgniserregende Situation. So hatte Uli Zelle mit einem Kamerateam unser Gelände besucht, Gespräche mit uns geführt und daraus einen informativen Abendschaubeitrag erarbeitet, der im rbb am 18. November 2023 ausgestrahlt wurde.
Reaktionen der Allgemeinheit darauf konnten wir auch von Spandauer Bürgerinnen und Bürgern oder von Berlinbesucherinnen unmittelbar erfahren, die unser offenes Gelände besuchten. Immer wieder drückten Menschen im Rahmen solcher zufälligen Begegnungen uns gegenüber ihr Unverständnis hinsichtlich der Verweigerungshaltung des Bezirks aus, eine gütliche Lösung zu erarbeiten. Verbreitet wurde uns dabei außerdem die Haltung vermittelt, solche Kleingärten kaum umweltverträglicher und naturnäher betreiben zu können. Ganz offensichtlich hat unser Gelände bei Spaziergängerinnen und Passanten jeweils großen Eindruck hinterlassen.
Auch solche Gespräche haben uns ermutigt und in unserer Haltung bestärkt. Wir empfinden es als absolut nicht mehr zeitgemäß, dass eine städtische Verwaltung ihren Bürgerinnen und Bürgern ohne jegliche Kommunikation jeweiligen Freizeit- und teilweise echten Lebensmittelpunkt wegnehmen will. Das möchten und können wir nicht akzeptieren. Unser Gelände ist ein Stück Westberliner Geschichte, wo nach dem Mauerbau Menschen findig ihren teilweise beschwerlichen Nachkriegsalltag organisierten, zusammenfanden und in tiefem Respekt vor der Natur ihre Freizeit gestalteten. Das hat etliche Jahrzehnte, den Mauerfall und weitere epochale Umwälzungen bis jetzt überdauert. An dieses kleine wie einzigartige Beispiel Berliner Randlagenhistorie erinnern wir gerne und es sollte mit all seinen oft charmanten Geschichten nicht achtlos zerstört werden.
Trotz der ausgesprochenen Kündigungen weisen wir gerne auf den von uns auf dem Gelände auch im Interesse der Allgemeinheit betriebenen Schutz von Flora und Fauna hin, wovon sich Interessierte jederzeit einen eigenen Eindruck verschaffen können. Und in den gegenwärtigen Zeiten alarmierender gesellschaftlicher Spaltungstendenzen mit allen einhergehenden Erscheinungen von Populismus und Desinformation leben wir nicht zuletzt auch ein Beispiel dagegen: Für eine Gesellschaft, die Kinder bejaht und ihnen die Möglichkeit gibt, naturnahe Lebenserfahrungen mit allem damit einhergehenden Respekt zu sammeln. Genauso ist unsere Gemeinschaft ein Beispiel für ein Zusammenkommen von Menschen aus ganz unterschiedlichen kulturellen und geographischen Hintergründen über die Generationen hinweg: Um im Alltag voneinander zu lernen, um Unterschiede als Bereicherung wahrzunehmen und sich darüber weltoffen und lebensfroh miteinander zu verständigen. Angesichts all dessen betonen wir unsere ständige Bereitschaft zur Mitarbeit an einer einvernehmlichen Lösung zum dauerhaften Erhalt des einzigartigen Naturgeländes und sozialen Treffpunkts an der Havel.
Der Verein
Pressemitteilung 17. November 2023
Ausschlaggebend für die Gründung unseres Vereins Havelschatz e.V. im Frühjahr 2023 war der Verkauf unseres Gartengeländes von der BIMA an das Land Berlin im Frühjahr 2022. Auf Grund von Festlegungen im Kaufvertrag hatten wir seitdem die Sorge, dass wir unsere geliebten Gärten- die einige von uns seit mehr als 30 Jahren nutzen – verlieren könnten.
Seit wenigen Wochen bestärken sich unsere Befürchtungen, wir vermuten dass unsere Gartengemeinschaft als nächstes „dran“ ist und wir vom Bezirksamt bald gekündigt werden. Dies ist vor kurzem unseren unmittelbaren Nachbarn am Havelufer mit einzelnen Grundstücken passiert – sie sind vom Bezirksamt gekündigt und zeitlich unter Druck gesetzt worden. Sie müssen ihre Grundstücke jetzt unmittelbar räumen. Uns ist nach wie vor unklar, welche Strategie der Bezirk verfolgt mit dieser „Kündigungswelle“ und was mit den freiwerden Flächen geschehen soll – die sich als Überschwemmungsgebiet nicht eignen, da es dort Altlasten gibt.
Wir möchten uns dafür einsetzen, dass wir mit unseren naturnahen Gärten weiterhin langfristig auf dem Gelände bleiben können. Obwohl auch wir vom Bezirk zurzeit stark unter Druck gesetzt werden, geben wir nicht einfach auf – wir sagen ganz klar:
Wir wollen bleiben! Und wenden uns jetzt an die Berliner Öffentlichkeit und Presse und erzählen unsere Lebensgeschichten zu unseren Gärten, genauer unserem Havelschatz am Havelufer.
Auf unseren Gärten wird ausschließlich selbst produzierter Solarstrom verwendet und das Gelände dient das gesamte Jahr über vielen Berliner Bürger:innen als Erholungsfläche – da es im Gegensatz zu klassischen Kleingartenkolonien sehr gut zugänglich und offen ist. Wir sagen über uns: klimafreundlicher und naturnaher kann man als Berliner in Berlin keinen Urlaub machen!
Zudem bieten wir eine Zusammenarbeit mit der vergebenen Machbarkeitsstudie aktiv an und würden uns freuen, den Prozess der Erhaltung unseres Geländes unter Berücksichtigung des
Landschaft- und Naturschutzes mitgestalten zu können. Leider werden wir derzeit noch nicht in die Machbarkeitstudie mit eingebunden.
Farben unserer Siedlung

















